Für einen Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist es zwingend notwendig eine N.I.E Nummer (Número de Identidad de Extranjero) zu beantragen. Die spanische Steuernummer ist für einige Dinge in Spanien Voraussetzung wie zum Beispiel ein Girokonto, ein Mietvertrag und vieles mehr. Die spanische N.I.E Nummer (Número de Identidad de Extranjero) können Sie im Oficina de Extranjería in Palma (Carrer de Felicià Fuster, 7, 07006 Palma, Illes Balears) beantragen.
Egal ob Sie eine Immobilie in Bar zahlen oder ob Sie die Immobilie finanzieren, Sie brauchen in jedem Fall ein spanisches Bankkonto ( Cuenta Bancaria). Falls Sie die Immobilie in Bar kaufen, brauchen Sie das Konto nur um die laufenden Kosten der Immobilie zu begleichen. Steuern, Strom etc. Als Tipp von uns: Auf Mallorca gibt es einige Banken die mehrsprachige Services anbieten. Sowohl die Bankberater und später das online Banking sind mittlerweile bei vielen Banken multilingual.
Überprüfen Sie ob der Verkäufer in Zahlungsrückständen oder auf dem mit den Zahlungen auf dem Laufenden ist. Anhand von Zahlungsbelegen kann der Verkäufer Ihnen bestätigen das sämtliche Steuern und Rechnungen rund um die Immobilie bezahlt sind. Als Tipp von uns: Sollten Sie eine Immobilie in einer Wohnanlage erwerben, achten Sie darauf das die Gemeinschaftskosten vom Verkäufer immer bezahlt wurden. Lassen Sie sich hierzu in jedem Fall die Belege zeigen. Andernfalls können Sie nach dem Erwerb der Immobilie in Spanien noch 2 Jahre rücklaufend dafür verantwortlich gemacht werden die Gemeinschaftskosten zu zahlen.
Eines der wichtigsten Dokumente bei einem Immobilienkauf auf Mallorca ist die sogenannte Cédula de Habitabilidad, zu Deutsch die Bewohnbarkeitsbescheinigung. Diese sagt aus das die Immobilie über eine korrekte Installation aller elektrischen Leitungen und Rohre etc. verfügt und die Immobilie somit Bewohnbar ist. Ein Tipp am Rande: Die Cédula de Habitabilidad wird auch auf eine Personenanzahl bezogen. Pro Doppelzimmer = 2 Personen. Sollten Sie also eine Immobilie mit beispielsweise 4 Schlafzimmern erwerben wollen, sollte im besten Fall eine Cédula de Habitabilidad für 8 Personen vorliegen. Ist die Cédula de Habitabilidad zum Beispiel nur für 6 Personen ausgestellt, gibt es Grund zur Annahme das ein Zimmer nicht eingetragen ist.
Der Energieausweis ist nicht nur ein nützliches Dokument hinsichtlich der Energiewerte der Immobilie, sondern seit dem Jahr 2013 auch Pflicht für Verkäufe und Vermietungen. Gehen Sie also sicher, dass der Verkäufer ein gültiges Energiezertifikat für die Immobilie aufweisen kann.
Die Escritura Pública ist eine beglaubigte Kopie der notariell beglaubigten Kaufurkunde. Die Escritura Pública ist der Beweis das die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist und der Beweis dafür das der Verkäufer auch tatsächlich der Besitzer der Immobilie ist.
Die Nota Simple ist der Grundbuchauszug. Dieser gewährt Einsicht in die Hypothekenschulden, unbezahlte Steuern, eventuelle Erbpfand – und Nutzungsrechte sowie auch die Einstufung des Grundstücks (Urbano oder Rustico). Weiter erfahren Sie in der Nota Simple die gesamte Quadratmeterzahl des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung.
Rein rechtlich kann man auf Mallorca eine Immobilie auf einem Papierzettel verkaufen. Privatschriftliche Kaufverträge in Spanien sind nach wie vor rechtsgültig, haben aber den Nachteil zu Folge, dass der Grundbucheintrag nicht aktualisiert werden kann. Der Entwurf und später der finale Kaufvertrag sollte in jedem Fall von einem Notar angefertigt werden und ausschließlich bei einem Notar unterzeichnet werden.
Der Optionsvertrag ist ein üblicher Bestandteil eines Immobilienkaufs auf Mallorca und in Spanien. Im Optionsvertrag ( Contrato de Arras) wird der letztendliche Kaufpreis festgehalten und es wird eine Anzahlung, in der Regel 10-15 % des Kaufpreises, vereinbart. Nach Überweisung der Anzahlung hat der Käufer von nun an einen vereinbarten Zeitraum um die Immobilie final zu erwerben. Springt der Verkäufer vom Verkauf zurück, ist die bereits anbezahlte Summe an den Käufer zurück zu erstatteten. Tritt der Käufer vom Verkauf zurück, verliert er die bereits anbezahlte Summe an den Verkäufer.
Neben dem vereinbarten Kaufpreis sollten Sie etwa 10-15 % an Nebenkosten einkalkulieren. Hinzu kommen Kosten für die Grunderwerbsteuer, welche in Spanien davon abhängt um welche Art Immobilie es sich handelt und wie hoch der Kaufpreis ausfällt. Wie ihre Grundsteuer ausfällt erfahren Sie hier: Grundsteuer Tabelle Spanien.
Neben der Grundsteuer fallen Kosten die für die notarielle Beurkundung an. Die Gebühren hierzu sind rechtlich festgelegt und betragen je nach Kaufpreis 800 und 875 Euro. Auch sollten Sie die Kosten für Wertgutachten und einen Anwalt berücksichtigen.
Wir Sagen ganz klar: JA! Richtig ausgewählter Rechtsbeistand kann Sie vor bösen Überraschungen und damit verbunden Unkosten schützen. In jedem Falle sollten Sie den Optionsvertrag und alle mit der Immobilie zusammenhängende Dokumente von einem Anwalt überprüfen lassen.
Eine Immobilie auf Mallorca zu erwerben kann ein sehr mühseliger Akt werden, besonders wenn man der Sprache nicht mächtig ist und sich regional nicht besonders gut auskennt. Es empfiehlt sich in der Tat einen passenden Immobilienmakler auf Mallorca zu finden. Dieser unterstützt Sie nicht nur bei der Suche nach der passenden Mallorca-Immobilie, er begleitet Sie durch den kompletten Kaufprozess und unterstützt Sie bei Vertragsformalitäten. Auch hat ein guter Makler eine fundierte Marktkenntnis und weiß, wo es sich lohnt zu investieren. Ein Immobilienmakler auf Mallorca spart ihnen am Ende Geld und jede Menge Nerven.